Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Schornsteinfeger

    Leistungsbeschreibung

    Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführter Arbeiten erfolgt durch vorgeschriebene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

    Kosten

    Die für hoheitliche Arbeiten anfallenden Gebühren werden  vom Schornsteinfeger auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes mittels spezifizierter Rechnung erhoben. Sie sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. Bei den hoheitlichen Aufgaben handelt es sich insbesondere um die Abnahme  von Feuerungsanlagen, die Feuerstättenschau (die alle 3,5 Jahre stattfindet). Die Kosten für alle anderen Tätigkeiten  sind nicht mehr reglementiert und werden unternehmerisch kalkuliert.

     

    Ergänzungen:

    "Hoheitliche Aufgaben" wie z.B. Feuerstättenschau und die Abnahme Ihrer Anlage sind ausschließlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (=Kehrbezirksinhaber) vorbehalten.

    Vor der Vergabe nicht hoheitlicher Aufgaben, z.B. Messung der Abgaswerte sollten Sie nachprüfen, dass der betreffende Schornsteinfeger zur Durchführung der Arbeiten berechtigt und im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist (www.bafa.de).

    Welche Arbeiten an Ihren Feuerungsanlagen zu welchen Zeitpunkten fällig werden, können Sie dem Feuerstättenbescheid entnehmen, den Ihnen Ihr bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger nach jeder Feuerstättenschau zustellt. Die Termie sind aus Gründen des Brandschutzes in Ihrem eigenen Interesse genau einzuhalten. Ansonsten können Ihnen weitere Kosten entstehen.

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