Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Dr. Christine Zwerger

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Registrierungspflicht:
    Unternehmen, Anlagen und Betriebe, die bei der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv werden wollen, müssen ihre Tätigkeit vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie werden dann registriert.

    Zulassungs- bzw. Genehmigungspflicht:
    Anlagen oder Betriebe, die bestimmte Tätigkeiten, bedürfen einer Zulassung durch die zuständige Behörde. 

    Hierunter fallen z.B.: 

    • Verarbeitungsbetriebe
    • Bestimmte Verbrennungsbetriebe/Mitverbrennungsbetriebe von Tierischen Nebenprodukten
    • Betriebe, die tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte als Brennstoff verwenden
    • Hersteller von Heimtierfutter
    • Hersteller von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
    • Betriebe, die tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost umwandeln
    • Bestimmte Behandlungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (z.B. Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial)
    • bestimmte Lagerbetriebe von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte (z.B. bei vorgesehener Deponierung, Verbrennung, Verwendung als Brennstoff, Verwendung als Futtermittel, Verwendung als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel)

    In seltenen Fällen sind für bestimmte Verwendungen von tierischen Nebenprodukten Genehmigungen erforderlich, z.B. für die Verbrennung von Pferden in Krematorien, für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten im Rahmen von Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken oderfür die Präparation von Tierkörpern.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb bzw. die beabsichtigte Tätigkeit mit tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten unter Angabe

    • Ihres Namens,
    • Ihrer Anschrift,
    • der Art der tierischen Nebenprodukte oder Folgeprodukte und
    • der beabsichtigten Tätigkeit

    anzeigen. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

    Welche Gebühren fallen an?

    Registrierungen, Zulassungen und Genehmigungen sind kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 15,50 € bis 2.000 €)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige, die Registrierung und ggf. die behördliche Zulassung oder Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

     Widerspruch

    Anträge / Formulare

    Anzeigen und Anträge auf Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten.

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