Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Persönliches Erscheinen:

    Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 201 - Antragprüfung

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Gebühr: 28,60 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 204 - Verlängerung

    Gebühr: 3,30 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)

    Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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