Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Milena Hahnenberger

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Lilia Strese

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraum­förderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Inves­titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:

    • Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
    • Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
    • Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
    • siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-0

    Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-6

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

    Rechtsgrundlage

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