Bürgerservice

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Alexandra Arendt

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 108
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag auf Landesblindengeld

    Augenfachärztliche Bescheinigung

    Schweigepflichtentbindungserklärung

    Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

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