Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Dr. med. Barbara Geiger

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 9
    Morschheimer Straße 9
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden

    Funktion

    Ärztin des Gesundheitsamtes

    Details

    Herr Bastian Hinz

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Gesundheitsamt

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Dr. Cornelia Sowade

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 1
    Morschheimer Straße 9
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Miriam Steingaß

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Herr Stephan Stridde

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Gesundheitsamt

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsämter beobachten, untersuchen und bewerten die Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit. Sie informieren und beraten die Bevölkerung und die Behörden und nehmen die Stellung in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.

     

    Umwelthygiene- das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene

    - in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt. geheilt oder gelindert werden,

    - in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,

    - in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Ausnahme der Leitstellen nach § 7 des Rettungsdienstgesetzes,

    - in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen,

    - in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung

    - Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,

    - in Gast- und Beherbungsstätten sowie auf Camping- und Zeltlagerplätzen,

    - in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,

    - in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,

    - in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,

    - auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,

    - bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.

     

    Umweltbezogener Gesundheitsschutz

    Mitwirkung und Beratung als Fachbehörde:

    Bauleitplaung, Baumaßnahmen, Immissionsschutz, Katastrophenschutz, Gesundheitliche Beratung der Bevölkerung.

    Luftmesswerte - Ozon Ozonmesswerte

    Bundesinstitut für Risikobewertung - Bundesinstitut für Risikobewertung

    Landesuntersuchungsamt RLP - Landesuntersuchungsamt RLP

    Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung - bzga

    Umweltbundesamt - Umweltbundesamt

     

    Trinkwasser

    Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Chemische Stoffe dürfen nicht in schädlichen Konzentrationen enthalten sein. Trinkwasser muss außerdem hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten das.

    Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, überwachen das Gesundheitsamt das Trinkwasser. Überwacht werden die öffentliche Wasserversorgung, private Kleinanlagen (=Hausbrunnen), die Trinkwasserversorgung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen. Werden hierbei Überschreitungen der Grenzwerte oder Abweichungen der Wasserqualität festgestellt, werden Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Deshalb müssen alla bakteriologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden.

    Es ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der seit 5. Dezember 2012 geltenden Fassung zu beachten.                                                                     

     

    http://lua.rlp.de/downloads/trink-und-badewasser/

     

     

     

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.