Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Fahrerkarte erstmalig beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Post-dienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonal-verordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

    Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

    Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaub-nisbehörde, Dekra, TÜV).

    Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

    Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

    Hinweise:

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbür-ger:innenkarte)
    • Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
    • Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
    • Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

    Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:     

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Hinweis:

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Direktversandt: 

    Es ist auch möglich die Fahrerkarte nach Hause geschickt zu bekommen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 3 € erhoben.

    Formulare

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