Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 07
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag:  44,70 €

    Je Begleitperson: 8,30 €

    Prüfbescheinigung: 12,80 €


    Eine Barzahlung ist nicht möglich. Sie erhalten eine Rechnung nach Antragsstellung

    Rechtsgrundlage

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