Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Betreuungsrecht

    Zuständige Mitarbeiter

    Leistungsbeschreibung

    Die örtliche Betreuungsbehörde

    Rechtliche Betreuung

    Das Betreuungsgesetz hat 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Es regelt die gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig wahrnehmen können.

    Die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung wurde als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung stehen, geschaffen. Die Aufgaben der Behörde sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Fam FG geregelt.

    Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist das Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Rockenhausen zuständig. Das Betreuungsgericht prüft auf Antrag des/der Betroffenen oder auf Anregung einer anderen Person oder Stelle, ob die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin erforderlich ist. Bei jeder neuen Betreuungsanregung bittet das Gericht die Betreuungsbehörde um eine fundierte Stellungnahme zum Betreuungsbedarf, Umfang und/oder auch um eine Betreuerempfehlung.

    Eine weitere wichtige Aufgabe der Behörde besteht in der Information zur Vermeidung von Betreuungen durch Vorsorgeregelungen. 


    Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

    • Beratung im Vorfeld einer Betreuungsanregung und Vermittlung von anderen Hilfen, die eine Betreuung entbehrlich machen können
    • Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
    • Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern/Betreuerinnen und Bevollmächtigten
    • Gewinnung von Betreuern/Betreuerinnen
    • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch z.B. Sozialberichte, Sachverhaltsermittlungen
    • Förderung und Unterstützung von Initiativen im Betreuungsbereich
    • Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
    • Öffentlichkeitsabreit z.B. Vortragsreihen, Schulungen zu Betreuungsrechtlichen Themen 

    Sie können sich an uns wenden, wenn:

    • Sie allgemeine Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst oder für Verwandte, Bekannte, etc. haben
    • Sie selbst das Ehrenamt "Betreuer/Betreuerin" ausüben möchten
    • Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen informieren wollen und/oder unsere Vorsorgemappe wünschen
    • Sie die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt haben möchten
    • Sie als gerichtlich bestellter Betreuer/gerichtlich bestellte Betreuerin oder als Bevollmächtigte/r tätig sind und Beratung oder Unterstützung wünschen

    Die Beratung erfolgt vertraulich und unentgeltlich.

    Setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen telefonisch, per Email oder persönlich in Verbindung. Beratungsgespräche und Hausbesuche erfolgen nach Vereinbarung.


    Anträge / Formulare

    Unterstützende Institutionen

    Betreuungsverein Kirchheimbolanden

    Dannenfelser Straße 40b

    67292 Kirchheimbolanden

    Tel.: 06352-67149

    Mail:

    Katrin Frambach
    Dipl. Sozialpädagogin (FH)

    Regina Kreimeier
    Dipl. Sozialpädagogin (FH)



    Betreuungsverein Donnersberg e.V.

    Kreuznacher Str. 36

    67806 Rockenhausen

    Tel.: 06361-3746

    Mail:

    Rita Mosbach-Scharding

    Dipl.Sozialpädagogin (FH)

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