Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Hobby und Freizeit / Fischen und Jagen / Fischerprüfung Abnahme

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Matthias Deißler

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 008
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Herr Thomas Mattern

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 006
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     
    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der auch bei bestimmten Onlineanbietern absolviert werden kann. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. Bei einem Onlinekurs ist zusätzlich ein Nachweis über den vorgeschriebenen Praxistag erforderlich. Die Kosten für die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde betragen 29 €. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, das zur Beantragung des Fischereischeins bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) benötigt wird. Dazu bitte auch den Personalausweis und ein Lichtbild mitnehmen.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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