Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Schülerfahrtkosten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Georg Kranzdorf

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 024
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Anja Schmeiser

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 024
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sonja Schmidt

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 025
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung:

    Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule im Gebiet des Schulträgers besuchen, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, ansonsten länger als 4 Kilometer ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.

    Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, besteht für Schüler/-innen der Sekundarstufe II laut Schulgesetz Rheinland-Pfalz kein Anspruch auf Ausstellung eines Fahrausweises durch die Kreisverwaltung. Der Landkreis Donnersbergkreis ermöglicht jedoch allen Schülerinnen und Schülern der Gymnasien, des beruflichen Gymnasiums, der Integrierten Gesamtschulen, der Fachoberschule sowie der Höheren Berufsfachschulen der Klassenstufen 11 – 13 die Ausstellung eines Schülerfahrausweises zu beantragen. Dabei ist für maximal zwei Schüler-/innen in der Familie ein monatlicher Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen, wenn die in der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenze bei der Schülerbeförderung festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird.

    Kosten:

    Es fallen für die Antragstellung selbst keine Gebühren an. Ein Eigenanteil kann, wie oben aufgeführt, beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule und generell in der Oberstufe erhoben werden.

    Antragsformulare:

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Grundschule (Klassenstufen 1 - 4)

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) sowie BF I, BF II und BVJ

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Sekundarstufe II, also (berufliche) Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Fachoberschule sowie Höhere Berufsfachschulen (Klassenstufen 11 - 13)

    Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid oder Sozialhilfebescheid beizufügen.

    Alle obigen Anträge werden über die jeweilige Schule bei der Kreisverwaltung eingereicht.

    Für Auszubildende gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, das MAXX-Ticket zu bestellen. Es ist mit einem Stempel des Ausbildungsbetriebes bei einem Verkehrsunternehmen einzureichen; siehe Rückseite des Antrags, z.B. bei der Donnersberg Verkehrs Gemeinschaft (Kreisverwaltung Kirchheimbolanden, Büro 024), der Omnisbusverkehr Rhein Nahe, den Verkehrsbetrieben Leiniger Land, etc...


    Erklärung über den Verlust des Fahrausweises oder den Wohnortwechsel

    Achtung: Fahrkartenverluste sind ab sofort nur noch an das AboCenter der BEHLES-Gruppe in Kirchheimbolanden zu melden. Eine separate Meldung an die Kreisverwaltung ist daher nicht mehr erforderlich. Das ausgefüllte Formular (siehe unten unter "Formulare") ist postalisch an das AboCenter der BEHLES-Gruppe, Am Bahndamm 10, 67292 Kirchheimbolanden oder per Mail an zu senden. Nähere Informationen können Sie dem unten aufgeführten Formular entnehmen.

    Rechtliche Grundlagen

    Fristdauer

    Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Daher sollte der Antrag vor Beginn des Schuljahres, möglichst bis 15. März des vorhergehenden Schuljahres, gestellt werden.

    Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Grundschulbesuchs (Klassen 1-4) und des Besuchs einer weiterführenden Schule (Klassen 5-10) je einmal zu stellen.

    Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn

    • jährlich im Voraus bis 15. März, wenn die Oberstufe (Klassen 11-13) besucht wird,
    • sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert,
    • die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder
    • die Beförderungsart sich ändert.

    Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbes. Wohnsitzwechsel der Schülerin / des Schülers, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist (Hinweis: Damit ist auch eine nachträgliche Rückforderung der durch die Kreisverwaltung geleisteten Kosten möglich, wenn eine Meldung unterbleibt. Eine Nichtmeldung ist darüber hinaus strafrechtlich relevant.)


    Formulare

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