Diese Woche wurden vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) drei Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d W. in Sachen Kommunaler Finanzausgleich (KFA) verhandelt. Dies teilten die kommunalen Spitzenverbände unter der Federführung des Landkreistages Rheinland-Pfalz (LKT) in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Anlass für die Vorlagebeschlüsse waren Klagen des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens gegen Zuweisungsbescheide aus dem KFA nach dessen Neufassung im Jahr 2014.
Die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs habe im Vordergrund gestanden, so die Meldung. Das bisher angewandte Modell nehme nicht die tatsächlichen Kosten der Kommunen in den Blicke, obwohl dies möglich sei, wie Beispiele aus Nachbarländern zeigten. In der Verhandlung sei die Auffassung der Spitzenverbände vom Rechnungshof unterstützt worden.
Laut Pressemitteilung deutete das Gericht an, mit seinem Urteilsspruch ggf. ein neues Kapitel bei der kommunalen Finanzausstattung aufschlagen zu wollen. Dies würde sehr begrüßt, denn gerade die augenblickliche Corona-Pandemie führe die Notwendigkeit einer leistungsfähigen kommunalen Ebene einmal mehr deutlich vor Augen.
Umgerechnet in Euro pro Kopf sind die rheinland-pfälzischen Kommunen im Ländervergleich nach den Kommunen im Saarland am höchsten verschuldet. Aktuell liegen nach Angaben der Bertelsmann Stiftung elf der bundesweit 20 am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte und Landkreisbereiche in Rheinland-Pfalz.
Die Entscheidung des VGH habe daher für die Kommunen im Land höchste Bedeutung, heißt es weiter. Das Urteil werde am 16. Dezember 2020 erwartet.