Der Kreistag hat die Änderung des § 5 der Abfall-Gebührensatzung vom 13. September 2011 i. d. F. vom 14. Dezember 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung und entsprechend dem Ergebnis der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner, Mainz erstellten Gebührenkalkulation für 2024 beschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des Zwischenberichts 2023 wurde festgestellt, dass die von den privaten Haushalten nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung erhobenen Gebühren nicht ausreichend waren um die angefallenen Aufwendungen zu leisten. Darüber hin-aus führen die Auswirkungen des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatenhandel für Brennstoffemissionen dazu, dass nunmehr auch Kraftwerke, in denen die Verbrennung von Abfällen stattfindet, für CO2-Emissionen 40,- Euro pro Tonne zahlen müssen. Dies verteuert in unserem Fall die thermische Verwertung von Restmüll und Sperrmüll im Müllheizkraftwerk in Mainz derart, dass alleine hierdurch Mehrkosten von rund 6,50 Euro pro Einwohner entstehen. Hinzu kommt noch die Erhöhung der LKW-Maut zum 01.01.2024 sowie die anhaltende Inflation, welche die Preise für Sammlung, Transport und Verwertung zusätzlich deutlich steigen lässt.
Foto: Kreisverwaltung Donnersbergkreis