Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer. Diese wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen. Die Seuche tritt saisonal verstärkt zwischen Früh-jahr und Herbst insbesondere bei feuchtwarmem Wetter auf.
Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, starben in den Niederlanden über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten erlöst werden. Auch in Belgien und Großbritannien wurde BTV-3 nachgewiesen. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Der Serotyp 3 des BT-Virus wurde bisher vorwiegend auf italienischen Inseln sowie in Tunesien und Israel nachgewiesen. Bei den betroffenen Schafen wurden hohes Fieber (bis 42°C), geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und teilnahmsloses Verhalten beobachtet. Im weiteren Verlauf wurden auch von sog. Läsionen (Verletzungen) an der Schleimhaut im Maul und an der Zunge berichtet, sowie von Todesfällen.
Derzeit steht gegen den Serotyp 3 in Europa noch kein geeigneter zugelassener Impfstoff zur Verfügung . Es wurde jedoch mittels einer Eilverordnung des BMEL für einen begrenzten Zeitraum eine vorbeugende Impfung zum Schutz der Tiere und zur Reduzierung des Risikos der Verbreitung der Seuche mit drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet. Tierhalter sollten diesbezüglich Ihren Hoftierarzt ansprechen.
Neben der Impfung können Tierhalter ihre Tiere mit Repellentien gegen Insekten behandeln, ebenso hilft ein Aufstallen der Tiere über Nacht, da die Hauptaktivität der Gnitzen in den frühen Morgen- und Abendstunden liegt.
Das Verbringen von empfänglichen Tieren aus Rheinland-Pfalz ist an tiergesundheitliche Bedingungen geknüpft, um die Verbreitung der Seuche über empfängliche Tiere zu verhindern.
Die einschlägigen Verbringungsregelungen für Zucht,- Nutz- und Schlachttiere, sowie für Zuchtmaterial ergeben sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 und in Bezug auf das innergemeinschaftliche Verbringen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688.
Das MKUEM hat auf seiner Homepage entsprechende Dokumente zu den Verbringungs-regelungen und weitere Vordrucke hinterlegt: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt
Aktuelle Informationen zur Tierseuchenlage können dem „TierSeuchenInformationsSystem“ (TSIS) unter dem Link https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx entnommen werden.
Weitere Informationen und Dokumente unter https://lua.rlp.de/service/downloads/tierseuchen-tiergesundheit
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