Information für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter - Einrichtung einer neuen Geflügelkasse der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

    Ab sofort unterliegen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. 

    Die Beitrags- und Meldepflicht gilt für die Haltung folgender Geflügelarten: Hühner (Legehennen, Junghennen, Hähne, Mast- und Schlachttiere sowie sonstige Hühner, einschließlich Küken), Puten, Enten, Gänse und Laufvögel.

    Die Beiträge dienen dazu, Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen für den Tierseuchenfall aufzubauen.

    Näheres hierzu können Sie der unten verlinkten Pressemitteilung des Umweltministeriums entnehmen oder unter dem LInk der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz nachlesen.


    Foto: klimkin auf Pixabay

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