Insbesondere bei der Einsaat von Wintergetreide,
das nicht ausgesät werden konnte, kann es zu Problemen kommen, wenn max. 30 %
je Kultur einer Sommerung (z.B. Sommergerste) überschritten werden. Es muss
immer die Grenze von maximal 66 % Getreide insgesamt und maximal 30 % je Kultur
auch für jede Sommerkultur eingehalten werden. Die Antragsteller haben jetzt
noch die Möglichkeit, gegebenenfalls Mais oder andere Sommerfrüchte einzuplanen
und einzusäen oder Flächen in die Ökoregelung 1 a oder b zu übernehmen, um das
Verhältnis entsprechend anzupassen. Dabei sollte in jedem Fall der VK-Rechner
des DLR www.agrarumwelt.rlp.de zur
Berechnung der Anbauverhältnisse verwendet werden. Sofern das Zusatzmodul GAP
SP – Vielfältige Kulturen beantragt wurde, ist auch hier das Anbauverhältnis zu
berücksichtigen. Ausnahmen hierzu können keine erteilt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stehen unter den Rufnummern 06352/710209, -223, -253, -266, -353 und -366 für Fragen zur Verfügung.
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