Verbraucherzentrale: Beratungsangebot und Energietipp

    (VZ-RLP / 23.07.2024) Eigentümer, die 2014 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet. 

    Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen. 

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.

    Die Energieberaterin hat am Mittwoch, den 07.08.24 von 12.15 – 16.45 Uhr Beratung in Kirchheimbolanden, Uhlandstraße 2 im Kreishaus, in der Nähe des Foyers. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 0 63 52 / 710-326.

    Der Energieberater hat am Donnerstag, den 19.09.2024 von 14.30 – 18.15 Uhr Sprechstunde in Rockenhausen im Rathaus, 4. OG. Zimmer 41. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).

    Energietelefon der Verbraucherzentrale:

    0800 60 75 600 (kostenfrei)

    montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

    dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

    Über die Verbraucherzentrale: 

    Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.



    Foto: bertholdbrodersen auf Pixabay

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