Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen bis zum 31. Oktober 2024 nicht erhalten haben, wenden sich bitte an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18.00 Uhr, angefordert werden.
Um zu wählen, ist der Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 12.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 12.00 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und damit auch die sogenannten Doppelstaatler sowie Staatenlose, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte und die Kinder der oben genannten Wahlberechtigten - wenn sie am Wahltag (10.11.2024) mindestens 16 Jahre alt sind. Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in ihrem Wahlgebiet mit Erstwohnsitz angemeldet sein.
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