Beihilfe beantragen: Teil 1 des Verfahrens zur Umstrukturierung von Rebflächen ab 2026

    In diesem Jahr wird den Winzerinnen und Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum für Teil 1 der Maßnahme Umstrukturierung angeboten.

    Antragszeitraum Herbst 2025: 15. – 30. September 2025

    Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.

    Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.

    Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen.

    Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

    Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen.


    Foto: matthiasboeckel

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.