Bis 15.03. Förderung beantragen: Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder von 6 bis 13

    Anbieter von Ferienbetreuungsangeboten im Donnersbergkreis können bis 15. März 2025 eine Unterstützung über die Landesförderung beantragen. Den Antrag auf Förderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder im Donnersbergkreis aus Mitteln des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Richtlinien des Donnersbergkreises zur Förderung der Ferienbetreuung finden Sie unten verlinkt.

    Die Ferienzeit bietet jungen Menschen einen wertvollen Ausgleich zum wichtigen Schulalltag und den damit einhergehenden Anforderungen. Viele Kinder können diese Zeit mit ihren Müttern, Vätern, Geschwistern, Freunden und weiteren liebgewonnenen Menschen verbringen und wertvollen Erfahrungen für das weitere Leben sammeln. Da die Urlaubsansprüche berufstätiger Eltern meist nicht ausreichen, um die Ferienzeiten umfassend abzudecken, bieten diese Wochen aber nicht nur willkommene Gelegenheit für Familienerlebnisse, sondern stellen oft genug auch eine Herausforderung für die Organisation der Kinderbetreuung dar.

    Wir danken an dieser Stelle allen Anbietern von Ferienbetreuungsangeboten im Donnersbergkreis für die vielen Projekte, die im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den letzten Jahren erfolgreich etabliert wurden und freuen uns über weitere Initiativen von freien Trägern, Vereinen und Initiativen aus dem Donnersbergkreis, die wir gerne über die Landesförderung unterstützen möchten.

    Für Rückfragen stehen Sina Pflugbeil (, Tel.: 06352/710-105) und Stefan Balzer (, Tel.: 06352/710-277) gerne zur Verfügung.


    Foto: S_C_Fotografia auf Pixabay

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