Information des Referates Landwirtschaft zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

    Im Bereich der Direktzahlungen hatten sich für landwirtschaftliche Antragstellerinnen und Antragsteller ab dem Antragsjahr 2023 wesentliche neue Regelungen im Vergleich zum bisherigen Antragsverfahren ergeben. Das Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung hat die wesentlichen Erläuterungen für das Antragsjahr 2025 zu den "Ökoregelungen", "Tierprämien" und "Konditionalitäten" dargestellt (siehe die folgenden pdf-Dokumente):

    Die Neuerungen werden außerdem in Videos des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) anschaulich dargestellt und erläutert. Siehe: https://www.youtube.com/@DLRRLP/playlists?view=50&sort=dd&shelf_id=1.

    Unbedingt angeben müssen Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in ihrem Antrag ihre korrekte und aktuelle Mobilnummer, da diese wegen dem 2-Phasen-Identifikationsverfahren in LEA erforderlich ist. 

    Für Rückfragen stehen die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.


    Foto: fietzfotos auf Pixabay 

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