Umstellung auf digitale Passbilder: Ablauf der Übergangsfrist

    Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge. Es dürfen nur noch digitale Passbilder verwendet werden, die mit Hilfe von sogenannten PointID-Geräten auch vor Ort in den Behörden aufgenommen werden können. Das Innenministerium hat in Ausnahmefällen eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 festgelegt, während der weiterhin ausgedruckte Passbilder genutzt werden dürfen. 

    Diese Frist läuft nun ab. Ab dem 1. August 2025 ist es nicht mehr möglich von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Es muss ab diesem Datum bei einem Drogeriemarkt, Fotostudio oder bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis direkt ein digitales Lichtbild erstellt werden. Der Preis für ein Lichtbild mit einem PointID-Gerät der Kreisverwaltung beträgt 6,00 Euro; die Verwaltungsgebühr wird dann entsprechend erhöht.

    Weitere Informationen zu den digitalen Passbildern gibt es u.a. auf den Seiten der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/de/newsroom/news . Siehe dort den Beitrag: „Bundesdruckerei stellt Aufnahmesysteme für biometrische Lichtbilder bereit“.


    Foto: jackmac34 auf Pixabay

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