Leider ist die Ausländerbehörde (außer in absolut dringenden Notfällen, z. B. Todesfällen) nicht in der Lage, kurzfristig Dokumente auszustellen. Die Kapazität an Vorspracheterminen ist aktuell insbesondere aufgrund Personalausfalls und Personalwechsel begrenzt. Wir bitten daher um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten dadurch auch entsprechend verlängern.
Um eine effektivere Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie weiterhin, von Anfragen zum Sachstand möglichst abzusehen. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Information, sobald Ihr Antragsverfahren abgeschlossen ist.
Sollten Sie Reisepläne haben und ein rechtzeitiger Übertrag Ihres gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass nicht möglich sein, können Sie die Reise dennoch antreten. Personen mit Niederlassungserlaubnissen können grundsätzlich auch mit altem und neuen Pass sowie bisherigem eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) reisen. Dazu müssen Sie beim Verreisen lediglich folgende Dokumente mit sich führen:
- Alter Reisepass
- Neuer Reisepass
- Alter Aufenthaltstitel
Sie haben bereits einen Termin für Ihre Übertragung, aber der Termin ist erst nach Ihrem Urlaub? Auch hier steht Ihrer Reise mit den genannten Dokumenten grundsätzlich nichts im Wege.
Sofern eine Übertragung des bisherigen Aufenthaltstitels erforderlich ist, übersenden Sie bitte vorab eine Kopie des neuen Reisepasses per Mail an oder per Post an die Ausländerbehörde.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich auch gern an den Servicepoint am Flughafen Frankfurt am Main wenden.
Hier die Kontaktdaten:
Bürgertelefon der Bundespolizei erreichbar unter: +49 69 690 78578
oder kostenlose Service-Hotline: +49 800 6 888 000
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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