Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden, also beispielsweise keine Fütterung und Tränkung von Geflügel im Freien, um keine Wildvögel anzulocken.
Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:
- Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
- Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
- Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter den unten angegebenen Links.
Sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – sind beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können Sie auch gern online abgeben: Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung
Das Veterinäramt appelliert: „Seien Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geflügel, um Tierleid zu verhindern!“
STICHWORT: DIE GEFLÜGELPEST
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot, es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden.
NOCH FRAGEN?
Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail zur Verfügung.
WEITERE INFORMATIONEN
Foto: klimkin auf Pixabay