Informationen für Antragsteller der Agrarförderung: Flächenmonitoring zu Kulturarten

    Das Landwirtschaftsreferat Ihrer Kreisverwaltung informiert: Im Zuge der neuen Agrarreform 2023 wurde auch das von der EU geforderte Flächenmonitoring eingeführt. Die Schläge eines Antragstellers werden im Rahmen des Monitorings u.a. auf ihre Nutzung (Kulturart) überprüft. Diese Ergebnisse können in dem Bearbeitungsprogramm LEA eingesehen werden (ggf. rote / gelbe Ampel).

    Sollten Änderungen bezüglich der beantragten Kulturart durch das Monitoring festgestellt werden, kann dies auch Auswirkungen auf die Anbauplanung des Folgejahres haben, insbesondere in Bezug auf GLÖZ 7 (Fruchtwechsel).

    Die Mitarbeiter des Landwirtschaftsreferats bei der Kreisverwaltung empfehlen Antragstellern der Agrarförderung die Nutzung der LEA-Foto-App, die bei Unklarheiten zur Klärung genutzt werden kann.

    Aktuelle Informationen sind auch verfügbar über die Internetseite https://lea.rlp.de/. Hier finde sich z.B. Informationen zur LEA-Foto-App.


    Bild: KI-generiert (Canva)

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