Auf fünf Grüngutplätzen im Donnersbergkreis dürfen Privatpersonen
ihre Grünabfälle (die ggfs. nicht in den eigenen Kompostbehälter passen) kostenlos
anliefern. Leider sind nicht alle dort aufgefundenen Stoffe an der richtigen
Stelle gelandet.
Deshalb der Hinweis: Die Grüngutplätze sind für Baum- und
Strauchschnitt aus Gärten gedacht; ihr Umfang sollte Unterarmstärke nicht überschreiten.
Baumwurzeln und -stümpfe sind also genauso fehl am Platze wie Hölzer aus dem
Außenbereich (z. B. Palisaden und Pfähle) sowie Stroh und Tiereinstreu.
Bewohner aus Nachbarkreisen haben grundsätzlich keine Nutzungsbefugnis. Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass „Fehlanlieferungen“ mit Kameras erfasst und
Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen mit Bußgeld belegt werden können.
Zu folgenden Zeiten können Privatleute an den
Standorten Bolanderhof, Langmeil, Katzenbach und Hengstbacherhof ihr Grüngut mit
Fahrzeugen bis zu 2 Metern Höhe entsorgen.
April bis September: täglich 8 bis 21 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen,
Oktober bis März: täglich 8 bis 19 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen. Der Grüngutplatz in
Eisenberg-Steinborn schließt jeweils zwei Stunden früher.
Gewerbliche
Anlieferungen und private Anlieferungen mit Fahrzeugen, die
höher als zwei Meter sind, können jeden 1. und 2. Samstag im Monat von 9 bis 13
Uhr sowie jeden 3. Donnerstag von 14 bis 18 Uhr (April bis September) bzw. 13
bis 17 Uhr (Oktober bis März) erfolgen.