Gültige
Testnachweise sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests (nicht älter
als 24 Stunden). Diese müssen durch eine offiziell zugelassene Stelle
dokumentiert sein. Ausgenomen von dieser Regelung sind lediglich Kinder unter
sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Nachweis
der Schule oder zum Beispiel einem Schülerausweis. Der 3G-Nachweis ist während der
gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitzuhalten.
Alle Fahrgäste haben während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen, so der VRN. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst Ihren Begleitpersonen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Verkehrsunternehmen im VRN sind verpflichtet, sowohl die 3G-Regelung, als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen. Bei einem Verstoß beziehungsweise bei Missachtung der 3G-Regel können Fahrgäste aus den Fahrzeugen verwiesen werden. Außerdem erfolgt gegebenenfalls auch eine Anzeige der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit bei den zuständigen Bußgeldstellen.