Denn die derzeit geltende Bioabfallverordnung in Rheinland-Pfalz lässt nichts anderes zu. Und andere Lösungsansätze werden geprüft, können aber nicht kurzfristig umgesetzt werden. Um die Grünschnittverwertung und die Entsorgungssicherheit auf den fünf Grüngutplätzen bis dahin zu sichern, sieht die Kreisverwaltung momentan keine andere Möglichkeit, als die Zweckvereinbarung zunächst fortzuführen. Der Preis dafür bleibt konstant. Die unbefristet weiterlaufende Vereinbarung kann bis zum 30. Juni eines jeden Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember gekündigt werden. Der Kreisausschuss hat dem zugestimmt.
Unterstützung für den Verein "Zukunftsregion Westpfalz"
Ebenfalls einverstanden war das Gremium mit der Förderung der Aktivitäten des Vereins "Zukunftsregion Westpfalz" für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 23.750 Euro. Der Kreisausschuss hatte im Jahr 2012 für den Beitritt zu diesem Verein gestimmt. Er soll die Zukunftsfähigkeit der Region Westpfalz stärken.
Zudem hat in der jetzigen Kreisausschuss-Sitzung Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Eberhard Fuhr einen Überblick über die zuletzt für den Katastrophenschutz beschafften Fahrzeuge gegeben.
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