Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände nach Möglichkeit zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor. Zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde am 04. November 2025 erlassen und gilt ab 05. November 2025 bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
Stallpflicht und Veranstaltungsverbot
Die Stallpflicht bedeutet, dass im Landkreis Donnersbergkreis sämtliches gehaltene Geflügel und sämtliche andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel ab sofort ausschließlich a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten sind.
Das Verbot von Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln betrifft: Ausstellungen, Märkte, Börsen, Schauen und ähnliche Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln. Diese Veranstaltungen sind im Gebiet des Donnersbergkreises untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Das Veterinäramt des Donnersbergkreises weist zusätzlich zu den obigen Verordnungen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin und bittet um entsprechende Beachtung.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden.
Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem:
- Geflügelställe nur mit separater Schutzkleidung zu betreten.
- Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen, in dem zum Beispiel Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird, um direkten und indirekten Kontakt (z.B. über Kot) des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und für die Tränke nur Wasserstellen verwendet werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.
- Bei erhöhten Tierverlusten innerhalb von 24 Stunden ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.
Anmeldung von Geflügelhaltungen
Falls noch nicht geschehen, ist es zudem angezeigt, sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Größe und dem Nutzungszweck – beim Veterinäramt anzumelden. Diese Meldung können auch gerne online abgegeben werden: Siehe www.donnersberg.de > Bürgerservice > Online-Services > Online-Meldung einer Tierhaltung
Meldungen zu toten Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln
Meldungen
über tot aufgefundene Kraniche, Greifvögel und Wasservögel können beim
Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis während der Dienstzeit telefonisch
unter der Rufnummer 06352-710208 oder per E-Mail an
erfolgen.
An Wochenenden und Feiertagen bitte die Telefonnummer nutzen und nicht E-Mailen,
sondern anrufen.
In den Meldungen sollten die Fundorte exakt beschrieben bzw. möglichst die Geokoordinaten angegeben werden. Das Veterinäramt wird die aufgefundenen Kadaver beproben, bergen und entsorgen.
Wichtig: Kranke oder tote Vögel keinesfalls anfassen oder mitnehmen. Insbesondere auch Hunde und Katzen sollten keinesfalls in Kontakt mit den Tieren kommen.
Weitere Informationen zur Situation
Im Donnersbergkreis gibt es ca. 880 Geflügelhaltungen. Dabei handelt es sich meist um Kleinsthaltungen, aber es gibt auch größere Betriebe (26 Halter mit mehr als 100 Tieren, 18 Halter mit mehr als 300 Tieren und 3 Halter mit mehr als 3000 Tieren).
Zwei weitere verendete Kraniche wurden in den Gemarkungen Imsweiler und Imsbach aufgefunden und beprobt. Bei den Wildvögeln wurde ebenso das Virus der Aviären Influenza (AI) nachgewiesen, die Bestätigung durch das FLI steht noch aus. Aktuell ist täglich mit Meldungen weiterer verendeter oder kranker Wildvögel, überwiegend Kraniche, zu rechnen, die jahreszeitlich bedingt in großer Anzahl Deutschland und auch den Donnersbergkreis überfliegen. Sowohl im übrigen Bundesgebiet als auch im angrenzenden Ausland sind nachweislich bereits tausende Wildvögel und gehaltenes Geflügel an der Geflügelpest verendet.
Das Ende der Zugvogelaktivität lässt sich derzeit noch schwer abschätzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Überflug von potentiell infizierten Zugvögeln noch mehrere Wochen andauern wird. Das Risiko der Einschleppung und Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) ist daher hoch. Dies wird auch durch eine verschärfte Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt.
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche bei Vögeln, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter und angegliederte Wirtschaftsbeteiligte haben kann. Zudem führt eine massenhafte Verbreitung unweigerlich zu großem Tierleid bzw. Tiersterben.
Im In- und Ausland wurde in jüngster Zeit eine Vielzahl von Ausbrüchen bei Wildvögeln und auch bei gehaltenen Vögeln festgestellt. Aus diesem Grund muss bei der derzeitigen Sach- und Faktenlage mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden
Aus Gründen des Tierwohls und auch im Angesicht wirtschaftlicher Abwägungen sind die angeordneten Maßnahmen geeignet, erforderlich und zugleich verhältnismäßig, um dem Risiko der Einschleppung und Weiterverbreitung der Geflügelpest wirkungsvoll entgegenzuwirken.
Kontakt
Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail zur Verfügung.
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