Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden in der
Kreistagsitzung vom 15. April Antworten zur Ausländerbehörde im Umgang mit hier
lebenden Flüchtlingen gegeben. Als Grund für die Anfrage ist eine stark
erhöhte Abschiebequote in Rheinland-Pfalz genannt und es wird erklärt, dass man sich
für den Donnersbergkreis eine „humane Flüchtlingspolitik“ wünsche. Landrat
Rainer Guth stellte in der Sitzung fest, dass die größere Zahl abgelehnter
Asylanträgen nichts mit schwindender Humanität zu tun habe. Seitens des Kreises
bemühe man sich intensiv darum, Asylbewerber zu integrieren, die dies auch
wollen.
Im schriftlich verteilten Antwortpapier wird erläutert,
dass „geduldete Ausländer“ grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel
haben und ausreisepflichtig sind. Ist eine Abschiebung z. B. wegen fehlender
Ausweispapiere, laufendem Klageverfahren oder Reiseunfähigkeit nicht möglich,
werde der Aufenthalt des Betreffenden geduldet. Vor einer Abschiebung (außer
bei sog. „Gefährdern“) schreibe das Gesetz eine Rückkehrberatung mit dem Ziel
der freiwilligen Heimreise vor. Rückkehrprogramme setzten (finanzielle) Anreize.
Ausreisepflichtige, die das Bundesgebiet nicht freiwillig verlassen wollen, würden
in ihre Heimatländer zurückgeführt. Hier müsse die Ausländerbehörde Entscheidungen
des BAMF (abgelehnte Anerkennung als Flüchtling/Asylsuchender) vollziehen. Nicht
jedoch ohne Prüfung, ob eine Aufenthaltserlaubnis z. B. wegen Familiennachzug,
Studium, Arbeit oder aus humanitären Gründen erteilt werden kann. Im Jahr 2018
habe es aus dem Donnersbergkreis 42 freiwillige Ausreisen und zwei Abschiebungen
gegeben, im laufenden Jahr bisher acht freiwillige Ausreisen und eine
Abschiebung, wird mitgeteilt.
Die Gesamtzahl der im Donnersbergkreis lebenden Asylbewerber
zum Stichtag 31.3.2019 wird mit 1062 beziffert; (223 davon mit Aufenthaltsgestattung,
217 mit Duldung, 1 Person als Asylberechtigter, 514 Personen als anerkannte
Flüchtlinge und 107 mit Abschiebeverbot). Von 100 Anträgen (2018/19) auf
Familiennachzug seien die weitaus meisten bewilligt worden, wird ausgeführt. Als Hauptgrund für
Rückstande bei der Bearbeitung wurde ein immenser Anstieg der Fallzahlen in der
Ausländerbehörde ab 2015 genannt. Diese sind laut Statistik von 2014 mit 4734
Fällen (davon Asyl 388) auf 6401 (davon Asyl 1084) im Jahr 2018 gestiegen. Um
Abhilfe zu schaffen, seien zeitweise veränderte Öffnungs- und Dienstzeiten
eingeführt, Personalaufstockungen erfolgt und eine Prozessoptimierung
eingeleitet worden. Rückstände konnten dadurch zwar abgebaut werden, seit November
2018 lägen allerdings wieder 274 Neuanträge vor. Der Personalbedarf werde
derzeit erneut überprüft. Seit 2018 bestehe ein „Runder Tisch
Rückkehrmanagement“ unter Beteiligung von Ausländerbehörde, Sozialabteilung und
bei Bedarf auch Gesundheitsamt.