Änderungen in der Haltung sowie die Aufgabe der Haltung sind dem Veterinäramt ebenfalls anzuzeigen.
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersberg anzeigen.
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefüllter Meldebogen
Hinweis zum Ausfüllen des Meldebogens:
- Es kann nur eine Person als Tierhalterin beziehungsweise Tierhalter bei Privatpersonen erfasst werden.
- Bitte füllen Sie die Kontaktdaten vollständig aus, damit wir Sie im Tierseuchenfall schnellstmöglich erreichen können.
- Falls zusätzlich eine neue Tierart angemeldet wird, müssen auf dem Meldebogen alle aktuell gehaltenen Tiere angegeben werden.
- Der Meldebogen ist nur mit Unterschrift gültig
Welche
Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlage
- § 26 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- § 1a Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
- § 6 der Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
Ansprechpartnerin
Maria Geiger
(in der Zeit von 7:30 – 13:00)
per Mail:
Telefon:
06352/710-208