Wegen der hohen Corona-Fallzahlen bittet die
Führerscheinstelle der Kreisverwaltung darum, erst ab Mai mit der
Antragsstellung für die neuen EU-Führerscheine zu beginnen. Die erste Frist bis
zum 19.1.2022 gilt zunächst für Personen, die zwischen 1953–1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden.
Die jüngeren Kartenführerscheine sind erst ab 2026 dran.
Für den Umtausch benötigen Sie lediglich
Ihren Ausweis, Ihren Führerschein, sowie ein biometrisches Passbild. Die Kosten
belaufen sich auf 25,30 €. Gerne können Sie den Antrag bei Ihrer
Verbandsgemeindeverwaltung oder bei unserer Führerscheinstelle stellen. Bitte
beachten Sie hierbei die Terminsysteme der jeweiligen Verwaltungen.
Hintergrund ist der einheitliche
EU-Führerschein, der ab 2022 eingeführt wird. Alte Führerscheine müssen
entsprechend umgetauscht werden, bevor sie ihre Gültigkeit verlieren. Je nachdem, wann ein Führerschein ausgestellt
wurde und wann der Besitzer bzw. die Besitzerin geboren wurde, gelten unterschiedliche Fristen.
Da viele Bürgerinnen und Bürger unsicher
sind, was wann zu tun ist, hat die Führerscheinstelle die wichtigsten Infos
noch einmal zusammengefasst.