Der Gleichstellungsplan für die Jahre 2024-2029

    Arbeitgebende Institutionen des öffentlichen Diensts sind angehalten und teils durch das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet in sechsjährigem Turnus Gleichstellungspläne zu verfassen und nach jeweils drei Jahren zu evaluieren. 

    Der Gleichstellungsplan wird vom Personalwesen erstellt und dient der langfristigen Personalplanung und -entwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf die Gleichverteilung und Gleichbehandlung weiblicher und männlicher Mitarbeitenden. Die Gleichstellungsbeauftragte begleitet die Erstellung in beratender Funktion.

    Der aktuelle Gleichstellungsplan steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

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