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Umtauschpflicht Papierführerscheine
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie
sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar
2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So
soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf
befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres
Muster erhalten. Der Umtausch geschieht stufenweise. Sie können den
Antrag hierfür bei der Führerscheinstelle im Kreishaus in
Kirchheimbolanden oder auch bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung
stellen.
→ Hier erhalten Sie eine Übersicht, bis wann welcher Führerschein umgetauscht werden muss.
Links
Öffnungszeiten
Kreishaus
An Donnerstagen ist ein Besuch der Kreisverwaltung auch ohne Termin möglich, ausgenommen ist davon jedoch die Ausländerbehörde - hier bleibt es bei der Terminvergabe.
In der Kreisverwaltung Donnersbergkreis wurde die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes aufgehoben. Die Kreisverwaltung verweist allerdings auf die Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen. Demnach gilt: Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Zur aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung gelangen Sie hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/. Selbstverständlich steht es auch allen anderen Personen frei, einen Mund-Nasenschutz im Gebäude aufzusetzen.
Mo - Mi | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kfz-Zulassungsstelle
Die KFZ-Zulassungsstelle in Kirchheimbolanden arbeitet nur nach Terminvergabe. Reservierungen können auf unserer Internetseite vorgenommen werden. Nur an Donnerstagen sind keine Termine nötig.
Um die Anzahl der wartenden Personen so gering wie möglich zu halten,
möchten wir Sie bitten, maximal 5 Minuten vor Ihrem Termin zu erscheinen. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht
erforderlich. Sie werden entsprechend aufgerufen bzw. abgeholt.
Mo - Mi | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Do | 07:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr |
Fr | 07:30 - 11:30 Uhr |
Terminvergabe Zulassungstelle Eisenberg: Telefonisch unter 06351 / 407-444. Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Eisenberg entnehmen Sie bitte der Webseite der Verbandsgemeinde.
In der Zulassungsstelle Rockenhausen können, müssen aber keine Termine vereinbart werden.
Anmeldung online oder telefonisch unter 06361 / 451-413.
Einbürgerungsstelle
Seit dem 1. Januar 2023 erreichen Sie die Einbürgerungsstelle telefonisch unter der Rufnummer 06352/710-191 an folgenden Tagen:
Mo & Do | 08.00 - 10.00 Uhr |
Di | 14.00 - 16.00 Uhr |
Für eine persönliche Vorsprache/Beratung vereinbaren
Sie bitte einen Termin zu den o.a. Telefonzeiten.
Ausländerbehörde
WICHTIGER HINWEIS
Die Ausländerbehörde arbeitet vorerst nur nach Terminvergabe!
Mo - Mi | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Do | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |