Kinderschutz

    Die Netzwerkkoordination des Jugendamtes hat die Aufgabe, den lokalen Auf- und Ausbau der Netzwerke, auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (§4 Abs.1 LKindSchG), zu unterstützen.

    Dies bedeutet u.a. den Aufbau von lokalen und interdisziplinären Netzwerken zur Förderung des Kindeswohls und  zur Verbesserung des Kinderschutzes, z.B. durch Netzwerkkonferenz, Fachtage und Fortbildungen für Fachgruppen, sowie die Entwicklung niedrigschwelliger Angebote, z.B. durch die Frühen Hilfen aber auch die Förderung der Kindergesundheit.

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