Die Kreisbeigeordneten

    Der Donnersbergkreis hat drei ehrenamtliche Kreisbeigeordnete. Der Erste Kreisbeigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Landrats bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Die weiteren Kreisbeigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Landrats nur berufen, wenn der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird vor der Wahl der Kreisbeigeordneten durch den Kreistag festgesetzt. Die Kreisbeigeordneten bilden gemeinsam mit dem Landrat den Kreisvorstand.

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