Kita-Betreuung im Donnersbergkreis weit besser als berichtet

    Der SWR berichtet am 25. April 2024 in mehreren Artikeln über die Betreuungssituation an rheinland-pfälzischen Kitas. Der Donnersbergkreis kommt hier im Rückgriff auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung scheinbar besonders schlecht weg. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis begrüßt es, wenn die Situation in Kindertagesstätten in Studien und von den Medien unter die Lupe genommen wird, aber die Bertelsmann-Studie vergleicht bei genauerem Hinsehen Äpfel mit Birnen, zudem mit Zahlen aus dem Jahr 2022. Bei richtiger Betrachtung steht in Rheinland-Pfalz am Ende für alle Kita-Kinder unter zwei und für alle Kita-Kinder über zwei mit jeweils gleicher Betreuungszeit der gleiche Personalstellenanteil zur Verfügung. So auch im Donnersbergkreis.

    In Rheinland-Pfalz werden seit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes 2021 die berücksichtigungsfähigen Personalstellenanteile je Platz für ein Kind unter zwei Jahren beziehungsweise über zwei Jahren und entsprechend seiner Betreuungszeit genau vorgegeben. Die pädagogische Gruppengestaltung spielt für die Personalisierung keine Rolle mehr. An dieser Stelle vollzieht die Bertelsmann-Studie die Systematik und die Logik der rheinland-pfälzischen Gesetzgebung nicht nach. Die Studie spricht weiterhin von Gruppen und zieht dabei eine für Rheinland-Pfalz unpassende Grenze zwischen Kindern unter und über drei Jahren.

    Von Kita zu Kita, von Landkreis zu Landkreis, von Stadt zu Stadt kommen in der Fachkraft-Kind-Betrachtung in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Zahlen zustande, da manche Kinder halbtags, manche Kinder ganztags, manche Kinder bis zu 10,5 Stunden betreut werden, und vor allem da die Zusammensetzung zwischen den jeweiligen Altersgruppen variiert. Eine Rolle spielt auch, ob geplante und personalisierte Plätze zum Abfragestichtag tatsächlich belegt sind. Das ändert jedoch nichts daran, dass für jedes Kind einer Altersgruppe mit einem bestimmten Betreuungsumfang die gesetzlich vorgesehene Fachkraftkapazität bereitgestellt wird. Mit anderen Worten: Der vorzusehende Personalstellenanteil ist für jedes Kita-Kind in Rheinland-Pfalz (U2 und Ü2) per Gesetz und in der Umsetzung überall der gleiche. Das Einhalten der Vorgabe ist sogar Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes. So auch im Donnersbergkreis.

    Die aktuelle Berichterstattung suggeriert auch ein spezielles Fachkräfteproblem im Donnersbergkreis. Hierzu stellt die Kreisverwaltung fest: Um den Personalmehrbedarfen zu begegnen, die das KiTa-Gesetz von 2021 ausgelöst hat, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, die seither auch schon zu Verbesserungen geführt haben. Bezüglich Wartezeiten und Wartelisten gibt es immer Einzelfälle, aber aus den Bedarfsplanungsgesprächen, die die Mitarbeiterinnen des Kita-Referates derzeit mit Akteuren vor Ort für jede Kita führen, können wir mitteilen, dass aktuell keine „Wartelisten“ zu verzeichnen sind. Dass speziell der Donnersbergkreis mit einem großen Mangel an Erziehern kämpfe, wie berichtet wurde, ist nicht nachvollziehbar.


    Foto: Yan Krukau auf Pexels

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