Leistungen A - Z

    Wählen Sie hier die von Ihnen gewünschte Leistung aus und erhalten Sie weiterführende Informationen dazu, wie z. B. den/die Ansprechpartner(in) in unserem Haus, welche Unterlagen zur Antragstellung mitzubringen sind oder laden Sie sich die dafür erforderlichen Formulare direkt am heimischen PC herunter.

    / Gebäudeeinmessung

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Uwe Welker

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden


    Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.


    Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.


    siehe auch:


    An wen muss ich mich wenden?

    Vermessungs- und Katasteramt

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)

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