Integration und FLÜCHTLINGSHILFE

    Zum Thema Integration gibt es auf unserer Homepage diverse Einstiegspunkte. Auf dieser Seite haben wir verschiedene Links zum Thema zusammengestellt.

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration von Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration zu gewährleisten. Einige Success Stories aus der Vergangenheit finden Sie auf der Unterseite Angekommen im Donnersbergkreis - Beispiele gelungener Integration

    Gremien, Beauftragte, Helferkreise und weitere Einstiegspunkte


    Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf


    INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Hilfe bei Wohnungsproblemen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mietrückstände


    Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.


    Mietkaution


    Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.



    Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


    siehe auch:



    Wohngeld

    Wohnungsberechtigungsbescheinigung

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Informationen hierzu erhalten Sie beim Jobcenter Donnersbergkreis und bei Ihrer Verbandsgemeinde!

    An wen muss ich mich wenden?
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • Arbeitsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch

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