Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf
INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE
Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.
INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Hilfe bei Wohnungsproblemen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mietrückstände
Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.
Mietkaution
Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.
Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch:
Informationen hierzu erhalten Sie beim Jobcenter Donnersbergkreis und bei Ihrer Verbandsgemeinde!
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch