Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf
INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE
Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.
INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Landesblindengeld
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alexandra Arendt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 108
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.