Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Kerstin Lüke
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 202
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Herr Jörg Sasser
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 220
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Uwe Welker
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 219
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
- Architektenlageplan
- Grundbuchauszug, nicht älter als 4 Wochen
- Angabe zur Anzahl der für den Antragsteller notwendigen Ausfertigungen
Welche Gebühren fallen an?
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)