Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.
⇑ / Washingtoner Artenschutzabkommen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Immer mehr Tiere sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.
Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Dies umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Unterlagen Bestandsanzeige
- Herkunftsnachweis
- Besitzbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.
- Anmeldung des Besitzes und der Bestands Veränderung bei geschützten Wirbeltieren
- Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation)
- Vermarktung der vom Aussterben bedrohter Tiere nur mit behördlicher Genehmigung
- Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes
- Buchführungspflichten für Händler