Aus dem Donnersbergkreis kommen moderne Überwachungskameras, computergesteuerte Schienensysteme und Industriewaschanlagen. Das Rückgrat der Wirtschaft bilden die zahlreichen mittelständischen Betriebe, die sich erfolgreich in ihrer Nische behaupten, fest verwurzelt in der Heimat sind und dennoch international Standards setzen. Insgesamt sind in fünf Verbandsgemeinden 3.133 Unternehmen zu Hause, davon 565 im Bereich Handel, 345 im Baugewerbe, 317 im verarbeitenden Gewerbe und 315 im Dienstleistungsbereich. Das Gastgewerbe ist mit 270 Betrieben vertreten; das Grundstücks- und Wohnungswesen mit 189 Firmen und das Gesundheits- und Sozialwesen mit 177 Betrieben komplettieren das Spektrum.
⇑ / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Schlachtung Erlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Maria Geiger
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 003
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnungen (EU) 2019/624 und 2019/627, die die Durchführung der amtliche Kontrollen regeln (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Rechtsbehelf
Widerspruch.