Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und
wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die
Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie
vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen
Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon
geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder
gelingt.
Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer
Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam
den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit
ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die
Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung
einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die
Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das
Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft.
Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen
gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.
Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung
zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der
Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler
in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt
vorbereiten.
Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen
und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer,
Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.
Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule
Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies
geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und
dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.
Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über
bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen
ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer
besseren Berufs- und Studienorientierung bei.
Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
- Mathilde-Hitzfeld-Schule (Förderschule), Kirchheimbolanden
- Schule am Donnersberg (Förderschule), Rockenhausen
- Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
- Albert Schweitzer-Realschule plus, Winnweiler
- Georg von Neumayer-Realschule plus, Kirchheimbolanden
- Gutenberg-Realschule plus, Göllheim
- Realschule plus, Rockenhausen
- Integrierte Gesamtschule Eisenberg
- Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.
Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:
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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung der Beschränkungen)
- § 44a Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr)
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
Bemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde