Berufswahl-SIEGEL

    Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder gelingt.

    Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft. Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.

    Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft  ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt vorbereiten.

    Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer, Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.

    Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.

    Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer besseren Berufs- und Studienorientierung bei.

    Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
     

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des  Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.


    Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:

    / Erziehungsberatung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Silvia Rosenbaum

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 127
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie unterstützt Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Die Leistung Erziehungsberatung wird sowohl in Einrichtungen erbracht, die nur diesen Auftrag haben, als auch in solchen, die Erziehungsberatung und weitere Beratungsangebote oder andere Erziehungshilfen integrieren.


    Das Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen ist vielfältig. In Abhängigkeit von regionalen Erfordernissen und geprägt durch die spezifischen Ziele des Trägers und die fachliche Ausrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen die einzelnen Beratungsstellen unterschiedliche Arbeitsfelder und -schwerpunkte auf.


    Erziehungsberatung bietet individuelle Hilfen (zum Beispiel Beratung, Kindertherapie) an. Dabei werden die Beratungs- und Therapieangebote nach den Erfordernissen der individuellen Situation flexibel gestaltet. Sie beziehen das soziale Umfeld mit ein.


    Die Rechtsgrundlagen der Erziehungsberatung finden sich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.


    Weitere Auskünfte zur Erziehungsberatung erteilen die örtlichen Erziehungsberatungsstellen und die Jugendämter.


    siehe auch


    Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke)
    Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung; mit einem Verzeichnis von Beratungsstellen.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltungmit eigenem Jugendamt

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Achtes Buch des Sozialgesetzbuches

    Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.

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