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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Deutschland
Telefon: +49 (0)6352 / 710 - 0
Telefax: +49 (0)6352 / 710 - 232
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Internet: www.donnersberg.de
Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kathrin Baumgart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Stefanie Bergsträßer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Manuela Betz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Herr Christoph Fetzer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 102
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Daniela Fuchs
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Funktion
Referatsleitung Eingliederungshilfe
Frau Sophie Hein
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Melissa Hofmann
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herrn Bernd Kyas
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Lea Meierhöfer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Kerstin Mühlbach
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 116
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Florian Philippi
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 102
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)