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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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67292 Kirchheimbolanden
Deutschland
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Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mietrückstände
Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.
Mietkaution
Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.
Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch:
Informationen hierzu erhalten Sie beim Jobcenter Donnersbergkreis und bei Ihrer Verbandsgemeinde!
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch