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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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67292 Kirchheimbolanden
Deutschland
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Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Landesblindengeld
Zuständige Mitarbeiter
Frau Alexandra Arendt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 108
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.