Der "Heimatkalender" für das Jahr 2024 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.
Auch der 47. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Gesundheit hat viele Facetten" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug.
Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2024 waren im Team aktiv beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.
Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Anträge / Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.