⇑ / Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr / Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
rollstuhlgeeignet
jaFormulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Antrag Namensänderung
- Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Kfz-Ersatzführerschein
- Kfz-Verlusterklärung Kennzeichen
- Kfz-Zulassung für Minderjährige - Einwilligung der Eltern
- Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen
- Umtausch Fahrerlaubnis von Papier zu Karte
- Verlängerung der Gültigkeit (Zwangsumtausch)
- Verlängerung LKW/BUS Führerschein
Online-Verfahren
Zugeordnete Mitarbeiter
Herr Thorsten Bieck
Frau Marita Bauer
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Linda Bieck
Herr Gernot Breitenbruch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Celine Döngi
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergStockwerk: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg
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Frau Saskia Hess
Herr Michael Hildmann
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 07
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Luna Müller
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Rita Schreiner-Theis
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 0010
Stockwerk: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Laura Wahl
Zuständigkeiten
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anmeldung Kfz
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Autowrack
- Busfahrerlaubnis
- Checkliste Autoverkauf
- Erstzulassung eines Fahrzeugs beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrgastbeförderungsschein für Behindertenfahrzeuge
- Fahrverbot / Führerscheinentzug
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Fahrzeugzulassung
- Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kennzeichendiebstahl
- Kfz- Abmeldung nach Diebstahl
- Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er
- Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Kfz-Zulassung
- Kfz-Zulassungsbescheinigung: Fahrzeugdaten ändern
- Kfz: Abgasuntersuchung
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Halteranfrage
- Kfz: Hauptuntersuchung abnehmen
- Kfz: SEPA-Lastschriftmandat
- Kontrollgerätekarten
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Straßenbau in Rheinland-Pfalz
- Taxi- / Mietwagenschein
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung LKW
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Wunschkennzeichen Reservierung
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.